Glas- und Leichtstoffverpackungen (gelbe Tonne)
Zuständig für die Gestellung und Entsorgung der gelben Tonne und der Glaskörbe sowie das Recycling der gesammelten Materialien ist das Duale System Deutschland (DSD). Die damit verbundenen Kosten trägt ausschließlich die DSD (diese finanziert sich über den grünen Punkt) und werden nicht mit über die Abfallbeseitigungsgebühren der Gemeinde abgedeckt.
In die gelbe Tonne/Sack gehören grundsätzlich nicht alle Materialien aus Kunststoff oder Metall.
Nur vollkommen entleerte Verkaufsverpackungen aus Kunststoff, Weißblech, Aluminium oder Verbundstoffen (z.B. Getränkekartons), die mit dem grünen Punkt gekennzeichnet sind, dürfen über die gelbe Tonne/Sack beseitigt werden.
Nicht in die gelbe Tonne gehören somit Spielzeuge, Haushaltsgegenstände, Elektroklein-geräte, Grableuchten, Abdeckfolien, Plastiktöpfe f. Topfblumen, Blumenkästen aus Kunststoff, Gummistiefel, Fahrradhelme und -reifen o.ä.
Diese Abfälle sind über die dafür bereitgestellten Abfallbehältnisse (im Regelfall über die Restmülltonne) oder sonstige Einrichtungen (z.B. können Elektrokleingeräte künftig am Schadstoffmobil abgeliefert werden) zu entsorgen.
Bei weiteren Rückfragen steht Ihnen das hierfür zuständige Entsorgungsunternehmen, die Firma Kreislaufwirtschaft Maurer & Wissing GmbH & Co. KG, Kempen, unter der Ruf-Nummer 01805/569 469 zur Verfügung.
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