Abgaben
Wir geben Ihnen auf dieser Seite einen Überblick über die Abgaben, Gebühren und Steuern, die im Gebiet der Gemeinde Kerken zur Zeit (Stand: 01.01.2010) erhoben werden.
Grund- und Gewerbesteuer
Grundsteuer A (Land- und forstwirtschaftliche Grundstücke)
Bemessungsgrundlage: Grundsteuermessbetrag
Hebesatz in %: 192
Grundsteuer B (bebaute und bebaubare Grundstücke)
Bemessungsgrundlage: Grundsteuermessbetrag
Hebesatz in %: 381
Gewerbesteuer
Bemessungsgrundlage: Gewerbesteuermessbetrag
Hebesatz in %: 403
Hundesteuer
Halten eines Hundes
Betrag in EUR: 60,00
Halten von zwei Hunden
Betrag in EUR: je Hund 72,00
Halten von drei oder mehr Hunden
Betrag in EUR: je Hund 84,00
Abwasserbeseitigungsgebühren
Schmutzwasser
je m³ Frischwasser: 2,34 Euro
Niederschlagswasser
je m² befestigte Fläche: 1,07 Euro
Kleineinleiterabgabe
(Abgabe nach dem Abwasserabgabengesetz –
Die Gemeinde muß die Einnahme an das Land NRW abführen)
pro Person: 17,90 Euro
Entsorgung von Abwasser
aus abflusslosen Gruben (Abwassersammelanlagen)
je m³ Abwassermenge: 7,08 Euro
aus Kleinkläranlagen
je m³ Abwassermenge: 15,79 Euro
Abfallbeseitigungsgebühren (Müllgebühren)
Die Müllgebühren betragen pro Gefäß in der Größe von:
graue Restmülltonnen:
60 l-Gefäß, jährlich je Gefäß: 125,76 Euro
80 l-Gefäß, jährlich je Gefäß: 157,72 Euro
120 l-Gefäß, jährlich je Gefäß: 221,64 Euro
240 l-Gefäß, jährlich je Gefäß: 414,69 Euro
In den Gebühren der grauen Tonne für Restmüll ist jeweils die Gebühr für eine 120 l- oder 240 l-Tonne für Papier enthalten.
graue Container für Restmüll
770 l-Gefäß, jährlich je Gefäß: 1430,49 Euro
1100 l-Gefäß, jährlich je Gefäß: 1965,19 Euro
braune Tonnen für Biomüll
120 l-Gefäß, jährlich je Gefäß: 98,74 Euro
240 l-Gefäß, jährlich je Gefäß: 167,23 Euro
Biotonnen können saisonalbedingt weder abgemeldet noch kann das Volumen saisonalbedingt abgeändert werden.
zusätzliche grüne Tonnen für Papier
120 l- oder 240 l-Gefäß, jährlich je Gefäß: 6,61 Euro
770 l-Gefäß, jährlich je Gefäß: 39,00 Euro
1100 l-Gefäßm, jährlich je Gefäß: 39,00 Euro
Gefäßumtausch
Gefäßtauschgebühr 60 l- bis 240 l-Behälter je Gefäß: 9,80 Euro
Gefäßtauschgebühr 770 l- bis 1100 l-Behälter je Gefäß: 14,90 Euro
zusätzliche Müllsäcke
grauer Müllsack für Restmüll: 5,50 Euro
Papiersack für Papier: 1,30 Euro
In diesen Gebühren sind sämtliche Abfallbeseitigungsgebühren enthalten. Sie zahlen, es sei denn Sie haben ausdrücklich entsprechende Gefäße zusätzlich gewünscht, keine weiteren Gebühren. Nicht für die grüne Tonne und nicht für die gelbe Tonne. Ebenfalls in den Gebühren enthalten sind die Sperrgutabfuhr, Entsorgung sperriger Gartenabfälle und Schadstoffe.
Wasserbezugsgebühren
Wassergeld
je m³ vom Wasserwerk bezogenes Frischwasser
1,95 EUR + 7 % MwSt. (0,14 EUR) = 2,09 EUR
Es wird eine monatliche Zählergebühr erhoben, in Höhe von 4,00 EUR
zzgl. 7% MwSt. (0,21 EUR) = 4,28 EUR
Abbuchung der Grundbesitzabgaben
Nutzen Sie die zeitgemäße, kundenfreundliche Art der Abbuchung in Form der Einzugsermächtigung. Die Abbuchung hat für Sie viele Vorteile. So zahlen Sie immer den tatsächlich fälligen Betrag zum richtigen Zeitpunkt (auch im Falle von Änderungen im Laufe eine Jahres). Sie vermeiden damit unpünktliche Zahlungen und evtl. erforderliche Mahnungen.
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