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Abgaben 2012

Wir geben Ihnen auf dieser Seite einen Überblick über die Abgaben, Gebühren und Steuern, die im Gebiet der Gemeinde Kerken zur Zeit (Stand: 01.01.2012) erhoben werden.

Grund- und Gewerbesteuer

Grundsteuer A (Land- und forstwirtschaftliche Grundstücke)

Bemessungsgrundlage: Grundsteuermessbetrag
Hebesatz in %: 220

Grundsteuer B (bebaute und bebaubare Grundstücke)

Bemessungsgrundlage: Grundsteuermessbetrag
Hebesatz in %: 413

Gewerbesteuer

Bemessungsgrundlage: Gewerbesteuermessbetrag
Hebesatz in %: 403

Hundesteuer

Halten eines Hundes

Betrag in EUR: 60,00

Halten von zwei Hunden

Betrag in EUR: je Hund 72,00

Halten von drei oder mehr Hunden

Betrag in EUR: je Hund 84,00

Abwasserbeseitigungsgebühren

Schmutzwasser

je m³ Frischwasser: 2,26 Euro

Niederschlagswasser

je m² befestigte Fläche: 0,98 Euro

Kleineinleiterabgabe

(Abgabe nach dem Abwasserabgabengesetz –
Die Gemeinde muß die Einnahme an das Land NRW abführen)
pro Person: 17,90 Euro

Entsorgung von Abwasser

aus abflusslosen Gruben (Abwassersammelanlagen)

je m³ Abwassermenge: 6,46 Euro

aus Kleinkläranlagen

je m³ Abwassermenge: 19,19 Euro

Abfallbeseitigungsgebühren (Müllgebühren)

Die Müllgebühren betragen pro Gefäß in der Größe von:

Restmülltonnen (grau):

60 l-Gefäß, jährlich je Gefäß: 116,87 Euro

80 l-Gefäß, jährlich je Gefäß: 149,38 Euro

120 l-Gefäß, jährlich je Gefäß: 214,40 Euro

240 l-Gefäß, jährlich je Gefäß: 410,74 Euro

In den Gebühren der grauen Tonne für Restmüll ist jeweils die Gebühr für eine 120 l- oder 240 l-Tonne für Papier enthalten.

Container für Restmüll (grau)

770 l-Gefäß, jährlich je Gefäß:  1413,65 Euro

1100 l-Gefäß, jährlich je Gefäß: 1938,31 Euro

Tonnen für Biomüll (braun)

120 l-Gefäß, jährlich je Gefäß: 94,98 Euro

240 l-Gefäß, jährlich je Gefäß: 158,87 Euro

Biotonnen können saisonalbedingt weder abgemeldet noch kann das Volumen saisonalbedingt abgeändert werden.

Tonnen für Papier (grün)

120 l- oder 240 l-Gefäß, jährlich je Gefäß: 1,00 Euro

770 l- oder 1100 l Gefäß, jährlich je Gefäß: 1,00 Euro

Gefäßumtausch

Gefäßtauschgebühr 60 l- bis 240 l-Behälter je Gefäß: 10,10  Euro

Gefäßtauschgebühr 770 l- bis 1100 l-Behälter je Gefäß: 15,30  Euro

zusätzliche Müllsäcke

grauer Müllsack für Restmüll: 5,60 Euro

Papiersack für Papier: 1,00 Euro

In diesen Gebühren sind sämtliche Abfallbeseitigungsgebühren enthalten. Sie zahlen, es sei denn Sie haben ausdrücklich entsprechende Gefäße zusätzlich gewünscht, keine weiteren Gebühren. Nicht für die grüne Tonne und nicht für die gelbe Tonne. Ebenfalls in den Gebühren enthalten sind die Sperrgutabfuhr, Entsorgung sperriger Gartenabfälle und Schadstoffe.

Wasserbezugsgebühren

Wassergeld
je m³ vom Wasserwerk bezogenes Frischwasser
1,90 EUR + 7 % MwSt. (0,13 EUR) = 2,03 EUR

Es wird eine monatliche Zählergebühr erhoben, in Höhe von 4,00 EUR
zzgl. 7% MwSt. (0,21 EUR) = 4,28 EUR

Abbuchung der Grundbesitzabgaben

Nutzen Sie die zeitgemäße, kundenfreundliche Art der Abbuchung in Form der Einzugsermächtigung. Die Abbuchung hat für Sie viele Vorteile. So zahlen Sie immer den tatsächlich fälligen Betrag zum richtigen Zeitpunkt (auch im Falle von Änderungen im Laufe eine Jahres). Sie vermeiden damit unpünktliche Zahlungen und evtl. erforderliche Mahnungen.

 

Kontaktinformationen

Ihr direkter Kontakt

Dirk Froeschke

Zimmer: 008

Abteilung: Gemeindeabgaben/Abfall

Tel: 0 28 33 922-185

Email-Kontakt


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