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Bekanntmachungen
Bekanntmachung des Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs Bernhard Mertens
Offenlage einer Grenzniederschrift zur Bekanntgabe der Abmarkungen
Gemäß § 16 der Hauptsatzung der Gemeinde Kerken wird hingewiesen, dass in der Zeit vom 01.06.2023 bis einschließlich dem 16.06.2023 die Bekanntmachung der Offenlage der Grenzniederschrift vom 02.05.2023 betreffend die Grenzen des Grundstücks Gemarkung Stenden, Flur 1, Flurstück 82, in den Bekanntmachungskästen in
- Kerken-Nieukerk, Rathaus, Dionysiusplatz 4
- Kerken-Aldekerk, Marktstraße (neben der Sparkasse)
- Kerken-Eyll, Eyller Straße 240, Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr
- Kerken-Stenden, Mühlenweg/Kirchplatz
zum Aushang kommt.
Betroffen ist das in 47647 Kerken gelegene Grundstück mit der Katasterbezeichnung: Gemarkung Stenden, Flur 1, Flurstücke 716 (Gewässer: Katzengraben). Dieses Grundstück grenzt an das vermessene Grundstück an; Eigentümer sind für das Grundstück ‚Die Anlieger‘.
Kempen, den 24.05.2023
gez. Dipl.-Ing. Bernhard Mertens
(Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur)
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Gemäß § 16 der Hauptsatzung der Gemeinde Kerken wird darauf hingewiesen, dass in der Zeit vom 19.05.2023 bis 16.06.2023 folgende öffentliche Bekanntmachung in den Bekanntmachungskästen
- Kerken-Aldekerk, Marktstraße (neben der Sparkasse)
- Kerken-Eyll, Eyller Straße, Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr
- Kerken-Nieukerk, Rathaus, Dionysiusplatz 4
- Kerken-Stenden, Mühlenweg/Kirchplatz
zum Aushang kommt:
Korruptionsbekämpfungsgesetz (KorruptionsbG)
Hier: Veröffentlichungspflicht nach § 7 KorruptionsbG
Kerken, den 17.05.2023
Der Bürgermeister
gez. Möcking
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Gemäß § 16 der Hauptsatzung der Gemeinde Kerken wird darauf hingewiesen, dass in der Zeit vom 15.05 bis 19.06.2023 folgende öffentliche Bekanntmachung in den Bekanntmachungskästen
- Kerken-Aldekerk, Marktstraße (neben der Sparkasse)
- Kerken-Eyll, Eyller Straße (Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr)
- Kerken-Nieukerk, Dionysiusplatz 4 (Rathaus)
- Kerken-Stenden, Mühlenweg/Kirchplatz
zum Aushang kommt:
Bekanntmachung über die Aufstellungsbeschlüsse gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan Kerken-Eyll Nr. 9 (Feuerwehrgerätehaus/Rettungswache) und zur 40. Änderung des Flächennutzungsplanes (Feuerwehrgerätehaus/Rettungswache)
Die Bekanntmachung, der Planentwurf zur Flächennutzungsplanänderung, der Entwurf des Bebauungsplanes, die Begründungen zu den Bauleitplanungen sowie verschiedene Unterlagen können auch auf dieser Internetseite unter Bauen/Leben/Wohnen - Bauleitplanung - Aktuelle Verfahren - eingesehen werden.
Kerken, den 11.05.2023
Der Bürgermeister
gez. Dirk Möcking
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