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Schiedsamt
Allgemeine Informationen:
- Die Aufgaben des Schiedsamts nehmen Schiedsfrauen und -männer (Schiedspersonen) wahr, die vom Rat der Gemeinde auf die Dauer von fünf Jahren gewählt werden.
- In strafrechtlichen Fällen von Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, Körperverletzung, Bedrohung sowie Sachbeschädigung ist eine Privatklage erst möglich, wenn eine Schlichtung erfolglos geblieben ist.
- In zivilrechtlichen Streitigkeiten im Nachbarschaftsrecht (siehe Faltblatt „Rechtsprobleme an der Gartengrenze") sowie bei Verletzung der persönlichen Ehre ist auch eine Privatklage erst möglich, wenn vorher versucht worden ist, in einem Schlichtungsverfahren den Streit einvernehmlich beizulegen.
- Darüber hinaus stehen die Schiedsämter auch für andere als die vorgenannten zivilrechtlichen Streitigkeiten zur Verfügung, in denen ein außergerichtliches
- Schlichtungsverfahren nicht vorgeschrieben ist (siehe Faltblatt „Was Sie über das Schiedsamt wissen sollten").
- Wer einen Schlichtungsantrag stellen will, muss sich an das Schiedsamt wenden, in dessen Bezirk der Antragsgegner seinen Wohnsitz hat
- Schiedspersonen haben die ehrenamtliche Aufgabe, zwischen den streitenden Parteien zu schlichten und dabei zu versuchen, einen rechtsverbindlichen Vergleich mit den Parteien herbeizuführen.
Vereidigte Schiedspersonen:
Schiedsmann |
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Klaus-Peter Schmitz |
Beginenweg 13a |
47647 Kerken |
☎ 02833/3424 |
schiedsmann-kps@t-online.de |
Stellv. Schiedsmann: |
---|
Jens Mager |
Meisenweg 54 |
47647 Kerken |
☎ 02833/5616 |
jensmager@gmx.net |
Amtsraum:
Michael-Buyx-Haus
Michael-Buyx-Straße 2 (Hintereingang)
1. Stock
47647 Kerken
Notwendige Unterlagen:
Personalausweis
Gebühren:
Gebühren werden von der Schiedsperson nach dem Schiedsamtsgesetz festgesetzt.
Mit Einreichung des Schlichtungsantrages ist zur Abdeckung der voraussichtlich entstehenden Kosten vom Antragsteller ein Vorschuss in Höhe von € 70,-- an die Schiedsperson zu entrichten.
Die tatsächlichen Kosten werden nach Abschluss des Schlichtungsverfahrens vom Schiedsmann ermittelt und mit dem Vorschuss verrechnet.
Gesprächstermine:
Nach Vereinbarung
Weitere Informationen:
Mehr Informationen zum Thema Schiedsamt finden Sie im Internet unter www.schiedsamt.de
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Ihr direkter Kontakt:
Schiedsmann:
Klaus-Peter Schmitz
Beginenweg 13a
47647 Kerken
☎ 02833/3424
schiedsmann-kps@t-online.de
Stellv. Schiedsmann:
Jens Mager
Meisenweg 54
47647 Kerken
☎ 02833/5616
jensmager@gmx.net