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Corona-Krise - Zuschüsse für Beratungsleistungen
06.04.2020 (Meldung aus dem Archiv)
Am 3. April 2020 ist eine modifizierte Richtlinie zur Förderung unternehmerischen Know-hows für Corona-betroffene Unternehmen in Kraft getreten.
Ab sofort können Sie einen Antrag für Beratungen, die bis zu einem Beratungswert von 4.000,00 Euro für Corona-betroffene kleine und mittlere Unternehmen (KMU) einschließlich Freiberufler ohne Eigenanteil gefördert werden, beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)stellen.
Nähere Informationen - insbesondere zur Antragstellung - entnehmen Sie bitte dem als Download angehängten Merkblatt für Corona betroffene Unternehmen.
Das BAFA bittet um Nachsicht, dass es angesichts der aktuellen Situation die Vielzahl von schriftlichen Anfragen zum Thema Corona-Virus und den möglichen Auswirkungen auf die Richtlinie nicht entsprechend beantworten kann. Den Fokus der Arbeit setzt das BAFA momentan auf die Bearbeitung Ihrer Anträge und deren schnellen Auszahlung.
Das neue Förderprogramm mit dem Namen „Förderung unternehmerischen Know-hows" fasst die bisherigen Programme „Förderung unternehmerischen Know-hows durch Unternehmensberatung", „Gründercoaching Deutschland", „Turn-Around-Beratung" und „Runder Tisch" zusammen. Die Maßnahme wird aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) der Europäischen Union kofinanziert.
Das Förderprogramm richtet sich an Unternehmen, die bereits gegründet sind. Beratungen vor einer Gründung können nicht mit diesem Programm bezuschusst werden. Die Bundesländer bieten jedoch Zuschüsse zu den Beratungskosten und/oder eine kostenfreie Gründungsberatung für die Vorgründungsphase an.
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Ihr direkter Kontakt.
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Tel.: 02833/922-100
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Dirk Möcking
Tel.: 02833 922-111
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