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Corona - Online-Anträge für Kleinunternehmen
25.03.2020 (Meldung aus dem Archiv)
Soforthilfen
Das Land NRW hat die angekündigten ergänzenden Soforthilfen in Höhe von 25.000€ für Unternehmen mit 11-50 Mitarbeitern beschlossen.
Aus dem Bundesprogramm erhalten Unternehmen bis 10 Mitarbeiter je nach Betriebsgröße zwischen 9.000€ und 15.000€.
Antragsformulare für die Soforthilfe sollen spätestens am Freitag, den 27.03., auf der Seite www.wirtschaft.nrw/corona eingestellt werden.
KfW- Sonderprogramm 2020
Sofern die Soforthilfen aufgrund der Betriebsgröße oder aufgrund der Fördervoraussetzungen nicht erreichbar sein sollten, ist das KfW-Sonderprogramm 2020 eine attraktive Alternative.
Es handelt sich um einen mit bis zu 90%-iger Haftungsfreistellung versehenen Förderkredit für die Betriebsmittelfinanzierung, bei einem Zinssatz von 1,0 % bis max. 1,46 % und dies fest für die gesamte Laufzeit von 2-5 Jahren.
Die Beantragung erfolgt über die Hausbank. In der Anlage sind Merkblatt und Konditionenübersicht beigefügt.
Download
- Soforthilfen - Maßnahmenübersicht der Bundesagentur für Arbeit 611 KB
- Merkblatt zum KfW-Unternehmerkredit 195 KB
- Konditionenübersicht zum KfW-Unternehmerkredit 177 KB
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Ihr direkter Kontakt.
Nicole Thissen
Tel.: 02833/922-100
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Dirk Möcking
Tel.: 02833 922-111
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