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Heizkostenhilfe NRW

04.07.2023

Härtefallhilfen für Heizkosten

Wenn Sie nicht leitungsgebundene Energieträger (z.B. Heizöl oder Briketts) einsetzen und im Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis 1. Dezember 2022 mindestens eine Verdopplung der Kosten im Vergleich zu den Referenzpreisen im Jahr 2021 zu tragen hatten, können Sie finanzielle Hilfen des Landes NRW beantragen!

Hierbei können Ihnen 80 Prozent der Mehrkosten erstattet werden, die über diese Verdopplung hinausgehen. Sowohl für einzelne Privathaushalte mit eigener Feuerstätte als auch für Immobilien, die zu Wohnzwecken mehrerer Parteien genutzt werden, stellen das Land NRW ein digitales Antragsverfahren zur Verfügung.

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Ihr direkter Kontakt.

Lisa Gülleken


Tel.: 02833 922-178
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