Denkmalbereichssatzungen

Historische Bausubstanz schützen und erhalten

Denkmalbereichssatzungen für Aldekerk und Nieukerk

Seit 2019 wurde über die Aufstellung von Denkmalbereichssatzungen für die beiden Ortskerne Aldekerk und Nieukerk in Politik, Presse und unter den Kerkener Bürgerinnen und Bürger diskutiert und beraten. Im Kern ging es dabei um die Möglichkeiten zum Erhalt und zur Weiterentwicklung des historischen Charmes in den zentralen Ortsbereichen. 

Im Zuge der Beratungen und Bürgerbeteiligungen gingen zahlreiche Einwendungen und Anregungen ein. Diese wurden durch die Fachleute der Verwaltung in Zusammenarbeit mit dem Amt für Denkmalpflege des Landschaftsverbands Rheinland eingehend geprüft und abgewogen. 

 

Letztlich hat der Rat der Gemeinde Kerken in seiner Sitzung am 3. Mai 2023 die Verwaltung mit der Beantragung der Genehmigung der Denkmalbereichssatzungen durch die Obere Denkmalbehörde (Kreis Kleve) und anschließender Bekanntmachung zur Rechtskraft beauftragt.

Die Genehmigungen wurden vom Kreis Kleve als Obere Denkmalbehörde mit Schreiben vom 27. Juli 2023 erteilt und in der Zeit vom 18. September bis zum 20. Oktober 2023 bekanntgemacht. 

Die Denkmalbereichssatzungen sind rechtskräftig und hier einsehbar:

 

Für Auskünfte zu geplanten Bauvorhaben innerhalb der beiden Geltungsbereiche stehen die Untere Denkmalbehörde der Gemeinde Kerken, Frau Vins (T 02833 - 922101 und Herr Niewerth (T 02833 - 922190) oder unter der E-Mail-Adresse denkmal@kerken.de zur Verfügung.