Wohngeld

Das Wohngeld dient der wirtschaftlichen Sicherung einer angemessenen und familiengerechten Wohnung und wird als Mietzuschuss für Mieter und als Lastenzuschuss für Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung auf Antrag gewährt. Die Wohngeldstelle in Kerken ist auch für die Bearbeitung der Wohngeldanträge aus Straelen zuständig.

Neuerungen zum Wohngeldantrag

Über das Portal Gemeinsam Online können Bürgerinnen und Bürger ab dem 10.04.24 einen digitalen Wohngeld Miet- oder Lastenzuschuss Erstantrag stellen und Nachweise hochladen.

„Gemeinsam online“ (GO-Portal) zum OZG-Onlineantrag
https://serviceportal.gemeinsamonline.de/Onlinedienste/Service/List?id=3


 

Bis zur flächendeckenden Umsetzung des GO-Portals kann auch der Wohngeldrechner für Ihren Wohngeldantrag genutzt werden.

Antragsvordruck

Verantwortlichkeit

Benötigte Formulare