Neugestaltung des Bürgergartens in Nieukerk

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Im Zuge der Neugestaltung des Bürgergartens sind Rodungen an Hecken und Sträuchern erforderlich. Um den Artenschutz zu gewährleisten, hat die Gemeindeverwaltung in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde des Kreis Kleve eine Fachbegehung durchgeführt, um Brutvorkommen und Nester zu identifizieren.

Rodungen werden nur an Orten vorgenommen, an denen keine Nester oder Brutgelege gefunden wurden. Stellen, an denen Brutstellen vorhanden sind, sind zunächst von der Rodung ausgenommen. Diese Arbeiten werden erst nach Verlassen der Nester und einer erneuten Begehung durchgeführt, sofern der Artenschutz dann sichergestellt ist.

In einem Fall befinden sich die Brutgehölze im Bereich der zukünftigen Wildhecke. Hier wird die geplante Rodung gestrichen, und die Brutgehölze werden in die Wildhecke integriert.