Kerken ·Die Gemeinde Kerken bittet alle Wahlberechtigten, die nachfolgenden Informationen und Termine zu beachten, um eine reibungslose Teilnahme an der Kommunalwahl zu gewährleisten.
Am Sonntag, den 14. September 2025, sind die wahlberechtigten Kerkener Bürgerinnen und Bürger aufgerufen, an der Wahl der Bürgermeisterin bzw. des Bürgermeisters und des Gemeinderates sowie des Kreistages teilzunehmen.
Wahlberechtigung
Wahlberechtigt sind alle, die am Wahltag Deutsche oder EU-Bürger sind, mindestens 16 Jahre alt sind, seit mindestens dem 29. August 2025 ihren Hauptwohnsitz in Kerken haben oder sich dort sonst gewöhnlich aufhalten und keine Wohnung außerhalb Kerkens haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Sehbehinderte und blinde Wählerinnen und Wähler
Blinde und sehbehinderte Menschen werden, wie schon bei vorangegangenen bundesweiten Wahlen, auch bei der Kommunalwahl am 14. September 2025 barrierefrei wählen können - zu Hause mittels Briefwahl oder direkt im Wahlraum.
Mitglieder der Blinden- und Sehbehindertenvereine erhalten ihr Wahlhilfepaket automatisch. Blinde und sehbehinderte Menschen, die kein Mitglied sind, können sich die kostenlosen Wahlhilfepakete bei den Landesgeschäftsstellen 0 21 59 / 96 55 15 bestellen. Darüber hinaus sind akustische Stimmzettel unter der Rufnummer 0800 000 9671 abhörbar.
Wahlbenachrichtigung
Die Wahlbenachrichtigungen werden den Wahlberechtigten automatisch in der Zeit vom
4. bis spätestens 24. August 2025 zugestellt. Sind Sie wahlberechtigt und haben keine Wahlbenachrichtigung im obigen Zeitraum erhalten, melden Sie sich bitte umgehend - gerne telefonisch (02833/922-187) – bei Frau van Bergen.
In der Wahlbenachrichtigung finden Sie unter anderem die Anschrift Ihres Wahlraums, in dem Sie am Wahlsonntag Ihre Stimme abgeben können. Im Wahlbezirk 101.1 wird die Wahl des Kreistages repräsentativ erfasst. Ob Sie von der repräsentativen Wahlstatistik betroffen sind, können Sie Ihrer Wahlbenachrichtigung entnehmen.
Zuzug/Umzug/Fortzug
Bitte beachten Sie auch die Regelungen hinsichtlich Zuzug/Umzug/Fortzug. Informationen zur Ausübung des Wahlrechts bei einem Zuzug/Umzug/Fortzug können Sie auf der Internetseite der Gemeinde Kerken einsehen oder telefonisch bei Frau van Bergen erfragen.
Einsichtsfrist in das Wählerverzeichnis
Sind Sie wahlberechtigt und irrtümlich nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen worden, so können Sie in der Zeit vom 25. bis 29. August 2025 Einsicht in das Wählerverzeichnis nehmen und schriftlich oder zur Niederschrift bei Frau van Bergen (Zimmer 004 im Rathaus) einen auf Eintragung gerichteten Einspruch gegen das Wählerverzeichnis erheben. Die erforderlichen Beweismittel sind im Zweifel beizubringen.
Wahlvorschlagsträger
Für das Amt der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters können Frau Iris Itgenshorst (GRÜNE, CDU, SPD), Frau Patricia Gerlings-Hellmanns (BVK), Herr Norbert Röhrich (AfD) und Herr Mike Osterberg (Die Linke) gewählt werden.
Zur Wahl der Vertretung der Gemeinde Kerken stehen die Wahlvorschlagsträger der CDU, der GRÜNEN, der BVK, der SPD, der AfD, der Die Linke, der FDP und der Wählergemeinschaft Freie Bürgervertreter Kerken. In den Wahlbezirken 101.1 und 105.1 hat die Partei Die Linke keinen Wahlvorschlagsträger aufgestellt, sodass die Partei Die Linke in diesen Wahlbezirken nicht für die Vertretung der Gemeinde Kerken gewählt werden kann. Dies gilt nicht für die Wahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters.
Briefwahl
Jede wahlberechtigte Person, die in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, erhält auf Antrag einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen.
Wenn Sie einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragen möchten, können Sie dies online über den QR-Code auf Ihrer Wahlbenachrichtigung oder über folgenden Link tun: https://wahlen.krzn.de/briefwahl/eysc4vgdixm1gsbl5jow/12/0035
Die Beantragung ist auch in jeder anderen Schriftform (zum Beispiel ausgefüllte Rückseite der Wahlbenachrichtigung, formlos per E-Mail (mara.van.bergen@kerken.de) oder per Brief möglich.
Der Antrag auf einen Wahlschein muss den Familiennamen und die Vornamen, die Straße und Hausnummer und das Geburtsdatum enthalten. Zusätzlich kann eine alternative Versandadresse angegeben werden. Wer einen Wahlschein für eine andere Person beantragt, muss die Berechtigung durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen.
Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen können bis Freitag, 12. September 2025, 15:00 Uhr, beantragt werden. Bitte beachten Sie die mehrtägigen Postlaufzeiten. Eine Zustellung bis zum nächsten Tag ist nicht sichergestellt.
Sollte Ihnen ein beantragter Wahlschein nicht zugestellt werden oder Sie haben ihn verloren, so kann Ihnen bis spätestens Samstag, 13. September 2025, 12:00 Uhr, nach einer entsprechenden Erklärung Ihrerseits ein neuer Wahlschein erteilt werden. Bitte setzen Sie sich in diesem Fall rechtzeitig mit Frau van Bergen in Verbindung.
Den Wahlbrief mit den abgegebenen Stimmen senden Sie bitte rechtzeitig an die auf dem Umschlag angegebene Anschrift. Der Wahlbrief muss bis 16:00 Uhr (Achtung: nicht 18:00 Uhr!) am Wahlsonntag (14. September 2025) dort eingegangen sein.
Öffnungszeiten des Briefwahlbüros
Voraussichtlich können Sie ab dem 11. August 2025 Ihre Stimme auch per Brief vor Ort Briefwahlbüro (Bürgerservice Zimmer 009, Webermarkt 9) während der Öffnungszeiten des Bürgerbüros abgeben. Die Öffnungszeiten des Bürgerservice finden Sie unter
https://www.kerken.de/rathaus-und-politik/verwaltung/oeffnungszeiten
Sie benötigen lediglich einen Lichtbildausweis; nach Möglichkeit bringen Sie bitte auch Ihre Wahlbenachrichtigung mit.
